Markt 42 – Eingang Trögergasse
5440 Golling
tel: +43 (0)6244 43 54
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oberhuber@notar.at
Ihr Notariat im Tennengau, sicher und zuverlässig.
Von öffentlicher Beurkundung über Familienrecht bis zu Immobilien und Gewerberecht.
Im Leben sind wir mit vielen Fragen und Herausforderungen konfrontiert. Themen, an die man schon öfter gedacht hat, Themen, die ganz überraschend auf einen zukommen und Themen, an die man erst gar nicht denken möchte.
Ob Sie die Beglaubigung Ihrer Unterschrift benötigen, ein Grundstück oder eine Wohnung erwerben oder verkaufen, ein Unternehmen gründen, Ihr Haus an die nächste Generation weitergeben oder sich selbst und Ihre Familie etwa mittels eines Testaments oder einer Vorsorgevollmacht absichern wollen, wir finden mit Ihnen die richtige Lösung!
Im Notariat Golling stehen fachliche Kompetenz, Diskretion, Unparteilichkeit, Vertrauen und Menschlichkeit in allen Rechtsangelegenheiten im Vordergrund.
Ihr Anliegen ist uns wichtig! Und das Erstgespräch ist kostenlos!
Mag. Dr. Helge Oberhuber
öffentlicher Notar
Mag. Michael Weiß
Notarpartner
Mag. Dr. Helge Oberhuber
öffentlicher Notar
Mag. Michael Weiß
Notarsubstitut
Öffentliche Beurkundung & Registereinsicht
Ihr Notar steht für Rechtssicherheit.
Die öffentliche Beurkundung ist die Aufnahme einer notariellen Urkunde über ein Rechtsgeschäft, eine Rechtserklärung, eine Wissenserklärung oder über Tatsachen und sonstige Vorgänge, wenn hiedurch rechtliche Wirkungen begründet werden sollen.
Beispiele dafür:
• Beglaubigung von Unterschriften oder Kopien
• Protokollierung von Vorgängen (im Gesellschaftsrecht)
• Errichtung von Notariatsakten
• Amtsbestätigungen über Einträge in öffentlichen Registern
Immobilien Kauf und Verkauf
Entscheidungen fürs Leben treffen.
Und dabei auf das Know-How aus einer Hand vertrauen können, bei:
• Einblick und Veranlassung der Eintragungen in das Grundbuch
• Formulieren des Vertragstextes
• Beurkundung der Vertragsunterzeichnung
• Treuhändige Verwahrung des Kaufpreises
• Auskunft über die zu erwartenden Kosten
• Beratung bezüglich Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen sowie Parzellierungen
• Beratung über Bauverhandlungen, Nachbarschaftsrechte etc.
• Selbstberechnung der Steuern
Schenkung und Übergabe
Es gibt viele Fragen…
Was ist der Unterschied zwischen Schenkung und Übergabe? Ab welchem Wert sollte man eine Schenkung auch juristisch klären und absichern?
Bei einer Übergabe wird im Unterschied zur Schenkung eine Gegenleistung vereinbart – etwa die weitere Versorgung des Übergebers oder auch ein Wohnrecht und Ähnliches. Hier ist der Spielraum so groß, dass der Rat eines Fachmannes besonders viel wert ist.
Testament
Rechtsfrieden ist unschätzbar wertvoll. Vor allem in der Familie.
Mit dem „Letzten Willen“ sollten Sie nicht bis zum letzten Moment warten. Wenden Sie sich beizeiten an Ihren Notar. Nur dann können Sie sicher sein, dass Ihr Testament wirklich Ihrem Willen entspricht – und dieser nicht aufgrund von Unachtsamkeit oder Formfehlern verdreht wird. Ihr Notar hilft Ihnen nicht nur, alle Fragen zu beantworten, sondern auch, die richtigen Fragen zu stellen.
Verlassenschaftsverfahren
Im Auftrag des Gerichts. An der Seite der Bürger.
Nach jedem Todesfall wird in Österreich automatisch vom Gericht ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet, auch dann, wenn kein Nachlassvermögen vorhanden ist. Notare sind vom Gesetz dazu bestellt, das Verlassenschaftsverfahren für die Gerichte durchzuführen. Als „Gerichtskommissär“ hilft der Notar den Beteiligten unabhängig und unparteiisch bei der Abwicklung des Verfahrens und informiert Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten. Er begleitet von der ersten Besprechung (Todesfallaufnahme) bis zur Beendigung des Verfahrens. Der Notar unterstützt Sie als erfahrener Jurist bei der Abwicklung des Erbes, aber auch nach dem Ende des Verlassenschaftsverfahrens, z.B. bei Eintragung Ihres Eigentumsrechts im Grundbuch oder im Firmenbuch.
Vorsorgevollmacht
Damit Sie selbst bestimmen können, wer über Sie bestimmen kann. Und wer nicht.
Wenn es um Vorsorge im rechtlichen Bereich geht, denken die meisten an die Errichtung eines Testaments. Dabei kommt immer häufiger ein Thema zur Sprache, das mehr und mehr Menschen betrifft und bewegt: Die rechtliche Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig ist. Auf diese Frage gibt es eine maßgeschneiderte Antwort: Die Vorsorgevollmacht.
Patientenverfügung
Schließlich sollen Sie für sich selbst bestimmen, wo die Grenzen medizinischer Behandlungen liegen. Und niemand sonst.
Die Patientenverfügung ist die schriftliche Erklärung, dass in einer bestimmten Krankheitssituation bestimmte medizinische lebenserhaltende Maßnahmen nicht mehr durchgeführt werden.
Jede Patientenverfügung, die bei einem Notar errichtet wird, ist bis zu acht Jahre lang verbindlich und kann auf Wunsch in das Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats eingetragen werden.
Familienrecht
Das Leben stellt viele Fragen. Wir finden mit Ihnen Antworten.
Wenn einer Vermögen in eine Ehe einbringt – gehört es dann beiden Ehepartnern? Wie kann man bei einer Scheidung das Vermögen ohne Streit aufteilen? Wie läuft ein Adoptionsverfahren ab? Wer kann gemeinsam eine Eigentumswohnung kaufen? Kann der Partner in den Mietvertrag einsteigen? Was ist bei Lebensgemeinschaft gesetzlich geregelt? Was nicht?
Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
Damit Sie sich in Ruhe um Ihre Geschäfte kümmern können.
Wer selbständig tätig ist bzw. ein Unternehmen gründen will, steht vor großen Chancen, aber auch vor großen Herausforderungen, die man im Vorhinein oft gar nicht abschätzen kann. Der Notar ist selber Unternehmer und weiß, worauf es von der Gründung bis zur Übergabe ankommt. Mit seinem Netzwerk an Experten bietet der Notar Kompetenz und Erfahrung für eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung.
Unternehmensgründung
Vom ersten Termin bis zur Eintragung ins Firmenbuch.
Ob allein oder mit Partnern, ob kleines Unternehmen oder größerer Betrieb: Die Gründung sollte in jedem Fall gleich das erste Erfolgskapitel Ihrer Unternehmensgeschichte sein. Der Notar ist selber Unternehmer und weiß, worauf es von der Gründung bis hin zur Übergabe ankommt und bietet Ihnen als objektiver und erfahrener Berater umfassende Rechtsdienstleistungen dafür an.
Von Anfang an auf Erfolgskurs. Das erste Beratungsgespräch ist kostenlos. Jetzt Beratungstermin sichern.
Mediation
Weil wir dafür da sind, Streit zu vermeiden.
Die Mediation ist eine Form der Konfliktregelung und beruht auf der Freiwilligkeit der Parteien. Ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) fördert die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu finden.
Wie können wir Ihnen helfen?
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Wir freuen uns auf Sie!
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